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Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Autohaus Prox und Walter GmbH & Co. KG) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Landesbehindertengleichstellungsgesetz - LBGG M-V und Barrierefreie Websites-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BWebVO M-V)

 

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.autohaus-prox-walter.de/.

 

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Autohaus Prox und Walter GmbH & Co. KG
Sudenhofer Straße 1
D-19230 Hagenow
prox-walter@t-online.de
+49 3 88 3 - 51 00 99

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar.

Evaluationsmethode

Selbsteinschätzung durch Dritte

 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit nach § 13 LBGG M-V
Werderstraße 124
19055 Schwerin

E-Mail: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16.06.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 16.06.2025 überprüft.